
datenschutz.
für sämtliche geschäfte zwischen dem kunden und der canju getränke gmbh im folgenden immer canju genannt, gelten ausschließlich diese "einheitlichen geschäftsbedingungen". entgegenstehende geschäftsbedingungen des kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von canju ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
von diesen "einheitlichen geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende vereinbarungen bedürfen der schriftform. sollten einzelne bestimmungen dieser "einheitlichen geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die verbindlichkeit der übrigen bestimmungen und der unter ihrer zugrundelegung geschlossenen verträge nicht. Die unwirksame bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. unangeforderte bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, es sei denn, der bewerber wünscht dies ausdrücklich und übernimmt die damit verbunden kosten komplett.
der auftraggeber stimmt zu, dass der schriftverkehr auch per telefax oder email geführt werden kann.
wir werden versuchen, technische einrichtungen zu schaffen um damit verbundene risiken
(übertragsfehler, viren, manipulationen) zu reduzieren, ohne jedoch für einen erfolg zu haften.
aufträge an uns sollten möglichst umfassend und detailliert erteilt werden. sollten wir dies
wünschen, so wird der leistungsumfang in einem mündlichen Gespräch (briefing) mit dem
auftraggeber festgelegt. Von uns erstellte leistungsbeschreibungen gelten als verbindliche
bestätigung des vereinbarten vertragsinhaltes, sofern der auftraggeber diesen nicht binnen
längstens drei arbeitstagen widerspricht.